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Logo Haus G.f.V.1. Überwachung des Anwesens

 > Überwachung der Ordnung und des einwandfreien
    Gesamtzustandes des betreuten Anwesens,
 > Kontaktpflege mit den Hausbewohnern, Annahme
    und Erledigung von Beanstandungen,
 > Achtung auf die Einhaltung der Hausordnung.

2. Hausmeister - Notdienst

 > Der Notdienst ist für Gemeinschaftseinrichtungen abrufbar bei Wasser-
    rohrbruch, Heizungsausfall, Kanalverstopfung, Stromausfall und
    sonstigen Notfällen. Dem Auftraggeber wird in jedem Falle umgehend
    Bericht erstattet.

3. Reinigungsdienst im Treppenhaus

 > Nachfolgend aufgeführte Leistungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
    im wöchentlichen Turnus zu erbringen:
    - Kehren der Bodenbeläge (Holz oder PVC) und Schmutzaufnahme,
    - feuchtes Wischen der Bodenbeläge (Holz oder PVC),
    - Staubsaugen von Teppichböden und Läufern,
    - Geländer und Handläufe abwischen und verchromte Teile blank halten,
    - Heizkörper, Fensterbretter, Schalter u. Briefkästen feucht abwischen,
    - gemeinschaftliche Türen, wie Eingangs-, Hof- und Kellertüren abwa-
       schen und abledern,
    - Fahrstuhlkabinen und deren Türen innen und außen reinigen,
    - Lichtblenden und Beleuchtungskörper demontieren und reinigen,
    - Treppenhausfenster allseitig, soweit ohne Gefährdung erreichbar,
        durch Einwaschen und Abziehen reinigen,
    - Fenster wie vor, jedoch inklusiv Rahmen, abwaschen und abledern,
    - Endreinigung des Treppenhauses,
    - Besorgung und Lagerung aller notwendigen Reinigungsmaterialien und
      –geräte.

4. Reinigungsdienst der Keller- und Gemeinschaftsräume


 > Nachfolgend aufgeführte Leistungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
    im wöchentlichen Turnus zu erbringen:
    - Kellergänge und gemeinschaftliche Räume kehren und, falls möglich,
        feucht wischen,
    - technische Räume, wie Heizungs-, Zähler-, Lüftungs- und Öllagerraum
        kehren und, falls möglich, feucht wischen,
    - technische Räume, wie Heizungs-, Zähler-, Lüftungs- und Öllagerraum
        bei besonderer Verschmutzung grundreinigen,
    - Wasch-, Trocken- und Hobbyräume sowie Fahhrad- und Kinderwagen-
        abstellraum kehren und, falls möglich, feucht wischen,
    - für ausreichende Lüftung sorgen.

5. Kehrdienst von Hof-, Straßen- und Gehweganlagen

 > Nachfolgend aufgeführte Leistungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
    im wöchentlichen Turnus zu erbringen:
    - Unkraut bei den Zuwegen zum Eingangsbereich sowie im Hofbereich
        entfernen, Unkrautvertilgungsmittel sprühen,
    - Hauszugänge und Wege manuell kehren,
    - Hoffläche mit Kehrsaugmaschine oder manuell kehren,
    - Fußroste an den Eingangstüren herausnehmen und reinigen,
    - Papier- und Abfallkörbe im Außen- und Gartenbereich entleeren,
    - Wassereinläufe, Gullies von Schmutz (Laub, Papier und Unrat) befrei-
        en, Schlammeimer, soweit herausnehmbar, entleeren,
    - öffentliche Straßen und Gehwege (die nicht durch die öffentliche
        Verkehrsreinigung versorgt sind) reinigen.

6. Überwachung aller haustechnischen Einrichtungen einschließlich
     des Aufzuges (falls vorhanden) auf Funktionstüchtigkeit


7. Müllentsorgung und Reinigung der Müllanlagen

 > Bereitstellung von Mülltonnen und Müllcontainern für die Müllabfuhr, nach
    Leerung wieder Einfahren in die dafür vorgesehenen Räume bzw. an den
    dafür vorgesehenen Stellplatz,
 > Müllplätze und Müllräume auskehren und sauber halten.

8. Betreuung von Gartenanlagen

 > Papier, Steine und sonstigen Unrat aus den Gartenanlagen beseitigen
    und auf gepflegten Gesamtzustand achten,
 > Rasen mähen und Beseitigung des Schnittgutes in die hauseigenen
    BIO-Tonnen oder Komposter,
 > Rasen vertikulieren und ggf. chemikalisch düngen,
 > in Trockenperioden Rasen, Beete und Sträucher mit Sprenkleranlagen
    oder Schlauch bewässern,
 > Hecken, Büsche und kleine Bäume schneiden und Beseitigung des
    Schnittgutes in die hauseigenen BIO-Tonnen oder Komposter,
 > Laub im Spätherbst oder Frühjahr aus Gartenanlagen rechen und Besei-
    tigung in die hauseigenen BIO-Tonnen oder Komposter,
 > Verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub und,
    soweit Beseitigung in hauseigenen BIO-Tonnen oder Kompostern nicht
    möglich, Abtransport zur nächsten Entsorgungsstelle,
 > Pflanzungen von Unkraut befreien, Beete aufhacken, mit Torf unterlegen
    und aufbereiten.

9. Winterdienst

 > Räumung des Schnees im Anwesen nach Schneefall in notwendigem
    Umfang auf den unter Benutzung stehenden Verkehrsflächen,
 > Räumung des Schnees auf öffentlichen Gehwegen,
 > Streuen der Verkehrsflächen mit Abstumpfungsmitteln zur Vermeidung
    von Schnee- und Eisglätte,
 > Entfernen des Streugutes zum Ende der Wintersaison,
 > Besorgung und Lagerung des Streugutes,
 > im Winter gefährdete Außenwasserleitungen ablassen und sperren.

10. Waschmaschinen- und Trockenraumbetreuung (falls vorhanden)

 > Reinigung der Waschmaschinen und Trockenautomaten,
 > Überwachung der Aggregate auf Funktionsfähigkeit.

11. Diverses

 > das Melden von Schäden an die Hausverwaltung,
 > bei allen Handlungen darauf achten, dass eine wirtschaftlich vertretbare
    Lösung gefunden wird,
 > größere Anschaffungen an Reinigungs- und Gebrauchsmaterialien über
    EUR 100,00 sind in jedem Fall mit der Hausverwaltung abzustimmen,
 > die Hausverwaltung/den Rechtsträger bei Gefahren, besonderen Vor-
    kommnissen und sonstigen notwendigen Veranlassungen informieren,
 > erhaltene Lieferscheine an die Hausverwaltung weitergeben,
 > Instandhaltung und Pflege der überlassenen Werkzeuge und Maschinen.

Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Vertrags-objekt sind nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Diese sind, sofern sie der Auftragnehmer durchführen kann und darf, dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.06.2013

 
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