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Als Referenz erlauben wir uns die Vermietung von bisher ca. 875
Wohneinheiten in den Jahren 1995 bis 2012 in Eigentumswohnan-
lagen bzw. in Wohn- und Geschäftshäusern zu benennen.

Mietvertrag> Die Vermietung erfolgt bevollmächtigt durch
   den Vermieter bis zum Abschluss des Miet-
   vertrages.

> Der Vermieter erhält nach Abschluss des je-
   weiligen Mietvertrages die Originalunterlagen
   (Mieterselbstauskunft, Mietvertrag, Anlagen
   zum Mietvertrag) unverzüglich auf dem Post-
   wege zugestellt.

> Zur Prüfung der Bonität der Mietinteressenten
   werden Mieterselbstauskünfte und ggf. Kopien des Personalausweises
   und der letzten Gehaltsabrechnungen erstellt und/oder Mietausfallbürg-
   schaften abverlangt sowie Bescheinigungen des Vorvermieters eingeholt.

> Als Mietkaution werden vom Mieter die ortsüblichen zwei Monatsnetto-
   mieten bei Wohnungsübergabe hinterlegt und an den Vermieter weiter-
   geleitet bzw. auf ein bestehendes Kautionskonto eingezahlt.

> Für die Folgevermietung einzelner Wohnungen wirbt unsere Firma mit
   Planen an der Außenfassade des jeweiligen Objektes. Desweiteren wer-
   den in den Immobilienteilen der einschlägigen Tageszeitungen in sowie im
   eigenen Internetauftritt in ausreichendem Maße Annoncen zur Vermie-
   tung der einzelnen Wohneinheiten geschalten.

> Auf Wunsch werden die Wohnungsübergabe bzw. die Wohnungsrück-
   übernahme durchgeführt. Das entsprechende Protokoll beinhaltet den
   Zustand der Wohnung und die einzelnen Zählerstände.

> Bei Vertragsabschluss berechnen wir vom Vermieter eine Kostenauf-
   wandsentschädigung in Höhe von zwei Nettomonatsmieten zuzüglich
   der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Wohneinheiten) bzw. von drei
   Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei
   Gewerbeeinheiten).

> Für Wohnungsübergaben bzw. -rückübernahmen berechnen wir vom
   Vermieter jeweils EUR 90,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.06.2013

 
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