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Der Bundestag hat die Einführung des Energiepasses zum 1. Januar
2008 beschlossen. Den Pass müssen Immobilien-Eigentümer dann
beim Verkauf und bei Neuvermietung vorlegen. Er stellt eine Art
„energetischen Fingerabdruck“ dar, gibt Auskunft über den Energie-
verbrauch von Häusern bzw. Wohnungen und ist zehn Jahre gültig.

Grafik EnergiepassBedarfspass und Verbrauchspass
Eingeführt wird der Energiepass in zwei Varian-
ten: Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen,
die vor 1977 gebaut wurden, wird der strengere
„Bedarfspass“ Pflicht. Für Gebäude mit mehr
Wohnungen oder jüngeren Baujahres kann der
Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und
bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Der
„Verbrauchspass" ist kostengünstiger, liefert
allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den
Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude
verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise
beträgt jeweils zehn Jahre.

Warum wird der Energiepass eingeführt?
Was für den  Haushalt gilt – nämlich der Nachweis der Energieklasse bei
Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder großen Elektrogeräten –,
wird nun endlich auch für das große Ganze, also Häuser und Wohngebäude,
verbindlich. Bisher wissen weder Mieter noch Eigentümer genau über den
Energiebedarf ihrer Häuser und Wohnungen Bescheid und haben daher auch
selten eine Ahnung davon, wie viel Geld und damit auch Umweltbelastungen
sich einsparen lassen. Rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes sollen in
Deutschland auf das Konto von Heizung und Warmwassergewinnung gehen.
Das ist annähernd so viel wie im Autoverkehr.

                                                                     Quelle: www.wissen.de
 
 
 

 
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